Gutscheine und Tickets
1. Gutscheine und Tickets für einen Tandemsprung kaufen
Gutscheine z.B. für einen Tandemsprung und Tickets für einen Termin z.B. ebenso für einen Tandemsprung können wie normale Artikel im Shop des FSZ Saar (Fallschirmsportschule Saar GmbH) gekauft werden.
Sobald Sie einen Gutschein oder ein Ticket gekauft haben und dieser oder dieses nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet wurde, bekommen Sie eine E-Mail in welcher der Gutschein oder das Ticket als Anhang enthalten ist. Den Gutschein können Sie dann z.B. ausdrucken um ihn zu verschenken. Das Ticket für einen Termin zum Tandemsprung können Sie ausgedruckt oder als Datei auf Ihrem Handy zu Ihrem gebuchten Termin mitbringen.
2. Einen Gutschein einlösen und Versendung von Tickets
Sobald Sie einen Gutschein per E-Mail erhalten haben, können Sie diesen zum Bezahlen Ihrer Bestellung verwenden. Beim Checkout Ihrer Bestellung ist es wichtig, den Gutscheincode in das dafür vorgesehene Feld einzugeben und mit dem Pfeilknopf zu bestätigen. Danach wird dann der Gutscheinwert von dem Warenwert abgezogen. Falls der Gutscheinwert unter dem bestellten Warenwert liegt, müssen Sie den enstandenen Differenzbetrag, welcher auf Ihrer Rechnung dann als Rechnungsgesamtbetrag aufgeführt wird, erst ausgleichen, so dass z.B ein Ticket für einen Tandemsprung-Termin als bezahlt gilt. Gutscheine und Tickets werden erst nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung versendet. Übersteigt der Gutscheinwert (nur bei Wertgutscheinen) den Warenwert, steht Ihnen das Restguthaben selbstverständlich für Ihre nächste Bestellung zur Verfügung. Falls es wider Erwarten zu Problemen mit einem Gutschein kommen sollte, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail : info [at] fsz-saar.de.
Bitte beschreiben Sie möglichst genau das Problem, wichtige Angaben sind unter anderem:
Ihre Kundennummer, der Gutscheincode, Fehlermeldungen des Systems sowie der von Ihnen benutzte Browser.
3. Gültigkeit von Gutscheinen
Von uns ausgestellte Gutscheine sind nach der gesetzlichen Verjährungsfrist, 3 Jahre gültig.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist.
Die Gutscheine sind nicht namensbezogen und können deshalb innerhalb der Verjährungsfrist auf andere Personen übertragen werden. Eine Rückzahlung des Gutscheinbetrages, egal aus welchem Grund, ist jedoch ausgeschlossen.