Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; A.B.C.D.)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf im Online-Shop
§1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag wird grundsätzlich mit der Fallschirmsportschule Saar GmbH, Flugplatz, 66798 Wallerfangen, geschlossen. Ausnahme ist der Kauf von Sprungtickets über den Verein. Beim Kauf dieser Sprungtickets wird der Kaufvertrag mit dem Fallschirmsportverband Saar e.V., Hauptstraße 84, 66740 Saarlouis geschlossen. (siehe AGB Fallschirmsportverband Saar e.V. unter Punkt C.). Alle Lieferungen und Leistungen der Fallschirmsportschule Saar GmbH, sowie des Fallschirmsportverbandes Saar e.V. erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB: A.B.C.D.) und in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Kaufvertrag wird durch die schriftliche Zustellung der Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail), oder stillschweigend durch Warenlieferung und/oder Rechnungsstellung und/oder Erbringen der Dienstleistung rechtskräftig geschlossen.
§2 Widerrufs- und Rückgaberecht
2.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
2.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
2.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
2.4 Sollte im Rahmen des Widerrufes zu Gunsten des Käufers, der Verbraucher ist, der Widerruf mit einer Vorab- Gutschrift abgeschlossen werden, erfolgt dieser Abschluss unter Vorbehalt, dass ein Widerruf rechtlich nicht zu beanstanden ist. Stellt sich im Nachgang, also im weiteren Verlauf der Widerrufsabwicklung heraus, dass ein berechtigter Widerruf nicht vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt den Betrag aus der Vorab- Gutschrift erneut zu belasten/zurückzufordern.
§3 Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Fallschirmsportschule Saar GmbH oder der Fallschirmsportverband Saar e.V. nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die Fallschirmsportschule Saar GmbH sowie der Fallschirmsportverband Saar e.V. vom Vertrag zurücktreten oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten. Der Vertragspartner wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert ebenso werden bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich nach einem Rücktritt vom Vertrag erstattet.
§4 Lieferung
Die Lieferung für vorrätige Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Werktagen nach Bestelleingang durch die Deutsche Post/DHL bzw. deren Auslandspartnern. Waren, für die ein Bestellformular benötigt wird (z.B.: Sprungbekleidung oder Fallschirmsprungsysteme), haben eine Lieferzeit von ca. 6 bis 8 Wochen nach Eingang des Bestellformulars. Die Lieferung aller anderen Produkte erfolgt gemäß Auftragsbestätigung. Bitte beachten: Bei individuell angefertigten Produkten, wie z.B. Fallschirme, Gurtzeuge und Sprungbekleidung kann der Liefertermin um bis zu 50 % von dem schriftlich bestätigten Liefertermin abweichen, ohne dass dies von der Fallschirmsportschule Saar GmbH zu vertreten ist. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fallschirmsportschule Saar GmbH. Die Lieferung von Gutscheinen und Sprungtickets erfolgt grundsätzlich, nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung, per E-Mail.
§5 Preise
Die aufgeführten Preise gelten bei Bestellung über das Internet. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern es sich um Endkunden innerhalb Deutschlands oder eines anderen EU-Landes handelt. Nicht-EU-Endkunden bekommen die Preise ohne Mehrwertsteuer angezeigt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Händlern nach den geltenden Rechtsvorschriften berechnet und ist z.B. abhängig von der Lieferanschrift und der EU-Steuernummer. Die genaue Preis- und Steuerberechnung wird aufgrund der persönlichen Angaben des Kunden in den Stammdaten gesteuert. Wir empfehlen deshalb, sich beim Besuch der Internet-Seite als Kunde einzuloggen, damit die jeweils richtigen Preise angezeigt werden. Alle angezeigten Preise sind Endpreise. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland erfolgen zu Netto-Preisen (ohne Mehrwertsteuer). Für die Lieferung ins Nicht-EU-Ausland berechnen wir nach Aufwand für die Erstellung der Zollformulare. Sollte sich ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns ein Recht zur Korrektur vor. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden umgehend nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
§6 Gewährleistung / Reklamation
Trotz sorgfältiger Kontrollen kann es einmal vorkommen, dass Sie ein falsches oder fehlerhaftes Produkt erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde verpflichtet sind – auch im eigenen Interesse – offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu reklamieren. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige genügt zur Fristwahrung. Geschieht dies nicht, sind Gewährleistungsrechte wegen eines offensichtlichen Mangels ausgeschlossen. Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Reklamation benötigen wir folgende Unterlagen: Eine Kopie der Rechnung sowie eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie die Rückerstattung des Kaufpreises, Gutschrift auf Ihr Kundenkonto, Umtausch oder Reparatur wünschen. Wünschen Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises, benötigen wir Ihre Bankverbindung. Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Erhalt der Ware bessern wir die Ware entweder nach oder tauschen den Artikel ganz oder teilweise um. Sofern Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen, hat der Besteller das Recht zur Herabsetzung des Preises oder zur Rückgängigmachung des Vertrages. Wir haften nicht für Verschleißteile, Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, überdurchschnittliche Beanspruchung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.
§7 Transportschäden
Bitte überprüfen Sie jede Sendung sofort auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Ist das Paket beschädigt oder mit Klebeband des Transportunternehmens repariert, reklamieren Sie den Schaden bitte sofort beim Zusteller und lassen sich diese Reklamation schriftlich bestätigen. Im Zweifelsfalle verweigern Sie die Annahme des Paketes und setzen sich mit uns in Verbindung. Wir sorgen dann für eine schnellstmögliche Ersatzsendung.
§8 Haftung
Die Fallschirmsportschule Saar GmbH, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter oder der Fallschirmsportverband Saar e.V. und dessen Vorstand haften aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, sowie aus sonstigem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Der Umfang einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Lieferverzug: Die Fallschirmsportschule Saar GmbH und der Fallschirmsportverband Saar e.V. haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Dritte (z.B. Hersteller, Spediteure) verursacht werden. Wird die bestätigte Lieferzeit um mehr als 50% überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Über erhebliche Lieferverzögerungen ist der Kunde unverzüglich zu informieren. Bei Verzug, der durch grob fahrlässiges Verschulden der Fallschirmsportschule Saar GmbH oder des Fallschirmsportverbandes Saar e.V. verursacht worden ist, ist die Haftung auf höchstens 5% des Auftragswertes beschränkt.
§9 Verschiedenes
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
§10 Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Fallschirmsportschule Saar GmbH, sowie des Fallschirmsportverbandes Saar e.V. und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung.
§11 Gutscheine
Die bei der Fallschirmsportschule Saar GmbH erworbenen Gutscheine sind nach der gesetzlichen Verjährungsfrist, 3 Jahre gültig. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist. Die Gutscheine sind nicht namensbezogen und können deshalb innerhalb der Verjährungsfrist auf andere Personen übertragen werden. Eine Rückzahlung des Gutscheinbetrages, egal aus welchem Grund, ist jedoch ausgeschlossen.
§12 Sprungtickets Tandemsprung
Die bei der Fallschirmsportschule Saar GmbH ausgestellten und oder erworbenen Tickets für Fallschirm-Tandemsprünge (Terminkauf für einen Fallschirm-Tandemsprung) sind 1 Jahr gültig. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Tickets) entstanden ist. Sollte ein Termin für einen Fallschirm-Tandemsprung von seitens der Fallschirmsportschule Saar GmbH z.B. aus wettergründen abgesagt werden, so beginnt die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt der Absage erneut und der Kunde hat im Rahmen der Verjährungsfrist von einem Jahr erneut Zeit, einen neuen Termin zu buchen und wahrzunehmen. Ist die Verjährungsfrist eines Tickets für einen Fallschirm-Tandemsprung abgelaufen, so ist das entsprechende Ticket für einen Fallschirm-Tandemsprung ungültig.
§13 Sprungtickets für Lizenzspringer
Der Kauf von Sprungtickets für Lizenzspringer über die Fallschirmsportschule Saar GmbH ist gesondert unter Punkt B. (den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Sprungtickets der Fallschirmsportschule Saar GmbH) geregelt. Ebenso gelten für den Kauf von Sprungtickets für Lizenzspringer über den Fallschirmsportverband Saar e.V., die gesonderten AGB des Fallschirmsportverbandes Saar e.V., welche unter Punkt C. (den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Sprungtickets des Fallschirmsportverbandes Saar e.V.) aufgeführt sind.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Sprungtickets (Lizenzspringer) über die Fallschirmsportschule Saar GmbH
§1 Allgemeine Bestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung und dem Vertragsabschluss (Kauf von Sprungtickets) zwischen der Firma Fallschirmsportschule Saar GmbH, Flugplatz, 66798 Wallerfangen (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt anderen AGB explizit in schriftlicher Form zu. Der Vorrang abweichender mündlicher Absprachen bleibt hiervon unberührt.
§2 Kauf und Bezahlung von Sprungtickets
Für die Nutzung von Flugzeugen der Fa. Fallschirmsportschule Saar GmbH gilt der Grundsatz, dass die Sprungtickets VOR der Manifestierung käuflich erworben werden müssen. Der Kauf von Sprungtickets kann explizit nur über die Verkaufskanäle, wie Verkaufsbüro vor Ort (am Sprungplatz Saarlouis-Düren) oder dem Online-Shop des Verkäufers, getätigt werden. Alle Preise für Sprungtickets können der aktuell gültigen Preisliste vor Ort oder von der Preisliste der Webseite www.fsz-saar.de/preise/ entnommen werden und beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Bezahlung von Sprungtickets kann vor Ort durch Bar - oder Kartenzahlung erfolgen. Eine Liste der als Zahlungsmittel akzeptieren Karten liegt im Verkaufsbüro aus bzw. kann bei den Mitarbeitern des Verkäufers erfragt werden. Online können Sprungtickets über zusätzlich angebotene Zahlungsmethoden, welche im Onlineshop ausgewiesen sind, erworben werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Zuschlag in Höhe von 3 % auf Zahlungen mit Kreditkarten und oder anderen Zahlungsanbietern, wie Paypal, Payone etc. zu erheben. Es können insb. bei Veranstaltungen (z. B. Wettbewerbe, Training von Wettbewerbsmannschaften, Sprünge von Gruppen, etc.) Situationen auftreten, in denen es für die Ablauforganisation vorteilhaft ist, dass die Kunden keine Sprungtickets im Vorfeld kaufen, sondern zunächst „auf Kredit“ springen und die absolvierten Sprünge rückwirkend bezahlen. Diese Vorgehensweise bedarf unbedingt der vorherigen Absprache mit dem Verkäufer und dessen ausdrückliche Zustimmung. Auf keinen Fall entbindet ein solches Vorgehen den Kunden von der Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer.
§3 Rücknahme, Erstattung und Gültigkeit von Sprungtickets
Vom Kunden erworbene Sprungtickets werden prinzipiell nicht zurückgenommen und nicht erstattet.
Es besteht von Seiten des Verkäufers keine Verpflichtung zur Ersatzgestellung für gekaufte Sprungtickets, die vom Kunden als verloren bzw. nicht mehr auffindbar angezeigt werden.
Die Gültigkeit von Sprungtickets, die beim Verkäufer erworben wurden, beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Sprungtickets erworben wurden.
Die Sprunghöhe, des erworbenen Sprungtickets, ist als „bis zu“ .... Meter Absprunghöhe und somit als Maximalhöhe zu betrachten und zu verstehen. Sollte es aus Gründen, die der Verkäufer entweder nicht zu vertreten hat (z. B. -aber nicht beschränkt auf- aufgrund eingeschränkter meteorologischer Bedingungen, Aktivierung militärisch genutzter Lufträume, Einschränkungen der Höhenfreigaben durch Flugverkehrskontrollstellen, etc.) oder aus organisatorischen Gründen (z. B. -aber nicht beschränkt auf- Vermeidung von mehreren Anflügen, „Bündelung“ von Kunden mit ähnlichen Absprunghöhen, etc.), zu einer Limitierung der geplanten Absprunghöhe kommen, so steht dem/den Kunden durch den Verkäufer keinerlei Anspruch auf Erstattung in jeglicher Form zu.
Des Weiteren weist der Verkäufer explizit drauf hin, dass die für den Kunden kostenpflichtige Transportleistung im Transport („Hochflug“) auf Absprunghöhe besteht und ausdrücklich nicht im „Sprung“ nach erfolgter Transportleistung auf Absprunghöhe. Der landläufige Begriff „Sprungticket“ mag hier irreführend sein, weil es sich vielmehr um ein „Transportticket auf Absprunghöhe“ handelt. Hieraus ergibt sich, dass von Seiten des Verkäufers keinerlei Erstattung von Sprungtickets erfolgt, wenn ein Kunde, egal aus welchen Gründen, den Sprung nicht antreten kann/möchte, obwohl die kostenpflichtige Transportleistung auf Absprunghöhe vom Verkäufer erbracht wurde.
§4 Nutzung von Sprungtickets
Alle durch den Verkäufer verkauften Sprungtickets sind individualisiert und somit personenbezogen; dies bedeutet, dass Sprungtickets generell nicht übertragbar sind. Im Einzelfall, z. B. zur Begleichung von Coaching- und Videosprüngen, und nur mit vorherigem Einverständnis des Verkäufers können hiervon Ausnahmen akzeptiert werden. Vom Kunden erworbene Sprungtickets gelten ausschließlich in von der Fallschirmsportschule Saar GmbH betriebenen bzw. angemieteten Absetzflugzeugen am Flugplatz Saarlouis-Düren. Alle anderen Vorgehensweisen bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung von Fallschirmsportschule Saar GmbH.
§5 Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, anfechtbar oder sonst unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden die Beteiligten eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Sprungtickets (Lizenzspringer) über den Fallschirmsportverband Saar e.V.
§1 Allgemeine Bestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung und dem Vertragsabschluss (Kauf von Sprungtickets) zwischen dem Verein Fallschirmsportverband Saar e.V, Hauptstraße 84, 66740 Saarlouis (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und dem Vereinsmitglied (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die hier genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt anderen AGB explizit in schriftlicher Form zu. Der Vorrang abweichender mündlicher Absprachen bleibt hiervon unberührt.
§2 Kauf und Bezahlung von Sprungtickets
Für die Nutzung von Flugzeugen der Fa. Fallschirmsportschule Saar GmbH gilt der Grundsatz, dass die Sprungtickets VOR der Manifestierung käuflich erworben werden müssen. Sprungtickets des Fallschirmsportverbandes Saar e.V. können explizit nur auf die eigene Person (Vereinsmitglied) bezogen und nur von Vereinsmitgliedern des Fallschirmsportverbandes Saar e.V. erworben werden. Ebenso können Sprungtickets für Teams nur von Teams bezogen werden, dessen Teammitglieder ausnahmslos alle Mitglieder im Fallschirmsportverband Saar e.V. sind. Der Kauf von Sprungtickets kann explizit nur über die Verkaufskanäle, wie Verkaufsbüro vor Ort (am Sprungplatz Saarlouis-Düren) oder dem Online-Shop, der Fallschirmsportschule Saar GmbH, getätigt werden. Alle Preise für Sprungtickets können der aktuell gültigen Preisliste vor Ort oder von der Preisliste der Webseite unter fsz-saar.de/preise/ und des Online-Shops entnommen werden und beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7%. Die Bezahlung von Sprungtickets kann vor Ort durch Bar - oder Kartenzahlung erfolgen. Eine Liste der als Zahlungsmittel akzeptieren Karten liegt im Verkaufsbüro der Fallschirmsportschule Saar GmbH aus bzw. kann bei den Mitarbeitern im Verkaufsbüro der Fallschirmsportschule Saar GmbH erfragt werden. Online können Sprungtickets über zusätzlich angebotene Zahlungsmethoden, welche im Onlineshop der Fallschirmsportschule Saar GmbH ausgewiesen sind, erworben werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einen Zuschlag in Höhe von 3 % auf Zahlungen mit Kreditkarten und oder anderen Zahlungsanbietern, wie Paypal, Payone etc. zu erheben. Es können insb. bei Veranstaltungen (z. B. Wettbewerbe, Training von Wettbewerbsmannschaften, Sprünge von Gruppen, etc.) Situationen auftreten, in denen es für die Ablauforganisation vorteilhaft ist, dass die Kunden keine Sprungtickets im Vorfeld kaufen, sondern zunächst „auf Kredit“ springen und die absolvierten Sprünge rückwirkend bezahlen. Diese Vorgehensweise bedarf unbedingt der vorherigen Absprache mit dem Verkäufer und dessen ausdrückliche Zustimmung. Auf keinen Fall entbindet ein solches Vorgehen den Kunden von der Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer.
§3 Rücknahme, Erstattung und Gültigkeit von Sprungtickets
Vom Kunden erworbene Sprungtickets werden prinzipiell nicht zurückgenommen und nicht erstattet. Es besteht von Seiten des Verkäufers keine Verpflichtung zur Ersatzgestellung für gekaufte Sprungtickets, die vom Kunden als verloren bzw. nicht mehr auffindbar angezeigt werden.
Die Gültigkeit von Sprungtickets, die beim Verkäufer erworben wurden, beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Sprungtickets erworben wurden.
Die Sprunghöhe, des erworbenen Sprungtickets, ist als „bis zu“ .... Meter Absprunghöhe und somit als Maximalhöhe zu betrachten und zu verstehen. Sollte es aus Gründen, die der Verkäufer entweder nicht zu vertreten hat (z. B. -aber nicht beschränkt auf- aufgrund eingeschränkter meteorologischer Bedingungen, Aktivierung militärisch genutzter Lufträume, Einschränkungen der Höhenfreigaben durch Flugverkehrskontrollstellen, etc.) oder aus organisatorischen Gründen (z. B. -aber nicht beschränkt auf- Vermeidung von mehreren Anflügen, „Bündelung“ von Kunden mit ähnlichen Absprunghöhen, etc.), zu einer Limitierung der geplanten Absprunghöhe kommen, so steht dem/den Kunden durch den Verkäufer keinerlei Anspruch auf Erstattung in jeglicher Form zu.
Des Weiteren weist der Verkäufer explizit drauf hin, dass die für den Kunden kostenpflichtige Transportleistung im Transport („Hochflug“) auf Absprunghöhe besteht und ausdrücklich nicht im „Sprung“ nach erfolgter Transportleistung auf Absprunghöhe. Der landläufige Begriff „Sprungticket“ mag hier irreführend sein, weil es sich vielmehr um ein „Transportticket auf Absprunghöhe“ handelt. Hieraus ergibt sich, dass von Seiten des Verkäufers keinerlei Erstattung von Sprungtickets erfolgt, wenn ein Kunde, egal aus welchen Gründen, den Sprung nicht antreten kann/möchte, obwohl die kostenpflichtige Transportleistung auf Absprunghöhe vom Verkäufer erbracht wurde.
§4 Nutzung von Sprungtickets
Alle durch den Verkäufer verkauften Sprungtickets sind individualisiert und somit personen- oder teambezogen; dies bedeutet, dass Sprungtickets generell nicht übertragbar sind. Im Einzelfall, z. B. zur Begleichung von Coaching- und Videosprüngen, und nur mit vorherigem Einverständnis des Verkäufers können hiervon Ausnahmen akzeptiert werden.
Vom Kunden erworbene Sprungtickets gelten ausschließlich in von der Fallschirmsportschule Saar GmbH betriebenen bzw. angemieteten Absetzflugzeugen am Flugplatz Saarlouis-Düren. Alle anderen Vorgehensweisen bedürfen der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung der Geschäftsführung von Fallschirmsportschule Saar GmbH.
§5 Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, anfechtbar oder sonst unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden die Beteiligten eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fallschirmsprung-Ausbildung
Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, des Einsatzes modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen, birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko; denn nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen. Um Missverständnisse und Auseinandersetzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als verbindlich anerkennen, sorgfältig zu lesen.
§1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über Internet oder per Post an die folgende Adresse:
Fallschirmsportschule Saar GmbH, Flugplatz, 66798 Wallerfangen
§2 Gebühren
Die Anmeldegebühr beträgt 395,- € brutto. Diese wird bei Kursbeginn verrechnet! Kursgebühren sind jeweils vor Beginn des einzelnen Ausbildungsabschnitts zu entrichten. Zahlungen können nach Eingang der Rechnung in bar oder per Überweisung erfolgen.
§3 Preise
Die jeweils aktuell gültigen Preise für die einzelnen Kurse sind auf www.fsz-saar.de unter Ausbildung/Preise aufgeführt. In den Kurs-Preisen sind nicht die Gebühren für ggf. notwendige Ausbildungs-Wiederholungssprünge, Nachschulungen, Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag des FSV Saar e.V., sowie Lizenzgebühr des Deutschen Fallschirmsportverbandes e. V. enthalten.
§4 Stornierung/Nichtantritt
Bei Stornierung des Kurses, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit und bei Überschreitung des Höchstgewichtes, berechnen wir Stornogebühren in Höhe der Anmeldegebühr. Gleiches gilt bei Nichtantritt zum gebuchten Kurs. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag (zum Ersatz der Aufwendungen) niedriger ist als der Betrag der Anmeldegebühr.
§5 Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsportverbandes e. V. (DFV). Kursablauf und Zeitplan werden jeweils den Erfordernissen der Ausbildung angepasst und den Teilnehmern rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausbildung bekannt gegeben. Erreicht der Teilnehmer im Laufe der Ausbildung wesentliche Lernziele eines Ausbildungssprunges nicht, so muss dieser Sprung ggf. wiederholt werden. Diese Entscheidung wird durch das Ausbildungspersonal der Fallschirmsportschule Saar GmbH getroffen.
§6 Unterbrechung der Ausbildung
Für den Fall, dass die Durchführung der Ausbildung auf Grund höherer Gewalt, z.B. schlechtem Wetter, behördlicher Anordnung, Weisung des Flugplatzunternehmers, technischer Störung oder Gründen der Sicherheit unmöglich wird, besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Gebühren. Ein solcher Anspruch kann nur entstehen, sofern die Fallschirmsportschule Saar GmbH, im Folgenden auch Schule genannt, die Nichtdurchführung zu vertreten hat.
§7 Fortsetzung der Ausbildung
Ist der Abschluss des gebuchten Kurses aus den in § 6 genannten Gründen im ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht möglich, kann er innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab Kursbeginn) zu den gleichen Bedingungen fortgesetzt werden. Wird die Ausbildung aus anderen als den in § 6 genannten Gründen vom Teilnehmer abgebrochen, kann diese ebenfalls innerhalb von 12 Monaten fortgesetzt werden, jedoch wird für diesen Fall gemäß dem Aufwand, der durch den Zeitraum der Unterbrechung entsteht, von der Schule eine entsprechende Nachschulungsgebühr erhoben. Eine Rückerstattung von Gebühren wird auch für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
§8 Übertragbarkeit von Leistungen
Bei der Schule gebuchte Leistungen, insbesondere gebuchte Ausbildungskurse, sind grundsätzlich nicht übertragbar, mit Ausnahme ausgestellter Gutscheine.
§9 Leistungstermine
Sofern feste Leistungstermine nicht explizit vereinbart werden, ist deren Nennung ausschließlich Sache der Schule. Die Termine werden nach billigem Ermessen festgelegt, wobei die Schule versuchen wird, den Wünschen des Teilnehmers weitestgehend entgegenzukommen.
§10 Fremdleistungen
Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens der Schule keine Gewähr übernommen werden.
§11 Versicherungen
Von der Schule sind folgende luftrechtlich relevanten Versicherungen abgeschlossen:
Gesetzliche Dritthaftpflichtversicherung als Halter von Sprungfallschirmen:
Deckungssumme € 3,0 Mio. pauschal für Personen- und Sachschaden.
Nicht-Namentliche Luftfahrtunfallversicherung für Schul-Fallschirme:
Versicherungssumme für den Todesfall : € 5.000,- und Versicherungssumme für Invalidität : € 10.000,-. Um Ihnen eine zusätzliche Unfallversicherung über den Verein, Fallschirmsportverband Saar e. V. bieten zu können, bilden wir nur aktive Vereinsmitglieder aus.
Darüber hinaus ist der Teilnehmer für einen zusätzlichen persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es besteht auch die Möglichkeit, vor Ort Mitglied des Deutschen Fallschirmsportverbands (DFV) e. V. zu werden und über diesen zu günstigen Konditionen spezielle Unfall-Versicherungsverträge abzuschließen, die über den vorgenannten Umfang hinausgehen.
§12 Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Schule, die ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner fallschirmsportlichen Tätigkeit, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schule beruhen.
§13 Haftung
Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist. Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom Teilnehmer zu tragen.
§14 Ausschluss von der Ausbildung
Die Schule ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der weiteren Ausbildung auszuschließen, ohne dass sich daraus Ansprüche des Teilnehmers herleiten. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind u. a.: Mangelnde springerische Eignung, Verstöße des Teilnehmers gegen die Bestimmungen der Luftverkehrsgesetzgebung oder sonstige der Schule zur Auflage gemachten und ihm bekannten Anordnungen und Vorschriften, die vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung der eigenen Sicherheit oder die anderer Personen und Sachen. Im Falle der von der Schule festgestellten springerischen Nichteignung ist die Schule zur Rückerstattung eines angemessenen Anteils der Kursgebühren bereit, der sich daran bemisst, welche Aufwendungen die Schule bereits erbracht hat.
§15 Gutscheine
Die bei der Fallschirmsportschule Saar GmbH erworbenen Gutscheine sind nach der gesetzlichen Verjährungsfrist, 3 Jahre gültig. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist. Die Gutscheine sind nicht namensbezogen und können deshalb innerhalb der Verjährungsfrist auf andere Personen übertragen werden. Eine Rückzahlung des Gutscheinbetrages, egal aus welchem Grund, ist jedoch ausgeschlossen.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.